Die „Ab in die Mitte!“-Projekte werden als integrierter Bestandteil städtebaulicher Gesamtmaßnahmen gefördert.
Der Förderantrag der Kommune
kann nach Ablauf der Regelantragsfrist für das
Programm 2012 bei der zuständigen Bezirks-
regierung vorgelegt und berücksichtigt werden.
Den Förderantrag für das Jahr 2012 können Sie hier herunterladen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltenden Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 mit folgenden Maßgaben:
- Die Förderhöhe richtet sich entsprechend
Nr. 5.2 der Förderrichtlinien nach dem
jeweiligen kommunalen Fördersatz, der
für die städtebauliche Gesamtmaßnahme gilt.
- Die Einwerbung von Kostenanteilen
Dritter ist Voraussetzung für die
Förderung. Die Beiträge werden auf den
kommunalen Eigenanteil angerechnet,
soweit ein Anteil von 10 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben
bei der Kommune verbleibt.
- Entsprechende Geldleistungen von
gemeindlichen Gesellschaften bzw. von
natürlichen Personen und/oder
juristischen Personen des
öffentlichen/privaten Rechts
gelten als zweckgebundene Spenden
und werden nach Nr. 6 Abs. 2 c Satz 1
Förderrichtlinien Stadterneuerung
behandelt. Einer gesonderten Ent-
scheidung zur Anerkennung dieser
Leistungen als gemeindliche Eigen-
leistung auf der Grundlage von
Nr. 2.3.3 VVGzu § 44 LHO bedarf
es nicht.
- Im Sinne der Nr. 2.3.3 der VVG zu § 44 LHO i.V.m. Nr. 2 (1) der Förderrichtlinien Stadt-erneuerung 2008 ist es ausreichend, wenn der mindestens 10%-ige Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben über die städtebauliche Gesamtmaßnahme erbracht wird. Die Bezirksregierungen entscheiden darüber auf Grundlage der aktuellen Bewilligungsübersicht der Gemeinde für die jeweilige Gesamtmaßnahme.
- Die Entscheidung über eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns für förderungswürdige und -fähige kommunale Projekte richtet sich nach Nr. 4.1 Abs. 2 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008.
- Die Jury behält sich vor, die eingereichten Projekte ganz oder auch nur teilweise zu fördern. Mit Abgabe des Antrages erklären sich die Städte und Gemeinden mit diesem Verfahren einverstanden.
Auskunft zu den Förderkonditionen erteilt die Imorde, Projekt- & Kulturberatung GmbH.