Förderkonditionen

Die „Ab in die Mitte!“-Projekte werden als integrierter Bestandteil städtebaulicher Gesamtmaßnahmen gefördert.
Der Förderantrag der Kommune
kann nach Ablauf der Regelantragsfrist für das
Programm 2010 bei der zuständigen Bezirks-
regierung vorgelegt und berücksichtigt werden.

Den Förderantrag für das Jahr 2010 können Sie hier herunterladen.

Förderrichtlinien

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltenden Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 mit folgenden Maßgaben:

  • Die Förderhöhe richtet sich entsprechend 
    Nr. 5.2 der Förderrichtlinien nach dem
    jeweiligen kommunalen Fördersatz, der
    für die städtebauliche  Gesamtmaßnahme gilt.

  • Die Einwerbung von Kostenanteilen
    Dritter ist Voraussetzung für die
    Förderung. Die Beiträge werden auf den
    kommunalen Eigenanteil angerechnet,
    soweit ein Anteil von 10 % der
    zuwendungsfähigen Ausgaben
    bei der Kommune verbleibt.

  • Entsprechende Geldleistungen von
    gemeindlichen Gesellschaften bzw. von
    natürlichen Personen und/oder
    juristischen Personen des
    öffentlichen/privaten Rechts
    gelten als zweckgebundene Spenden
    und werden nach Nr. 6 Abs. 2 c Satz 1
    Förderrichtlinien Stadterneuerung
    behandelt. Einer gesonderten Ent-
    scheidung zur Anerkennung dieser
    Leistungen als gemeindliche Eigen-
    leistung auf der Grundlage von
    Nr. 2.3.3 VVGzu § 44 LHO bedarf
    es nicht.



  • Im Sinne der Nr. 2.3.3 der VVG zu § 44 LHO i.V.m. Nr. 2 (1) der Förderrichtlinien Stadt-erneuerung 2008 ist es ausreichend, wenn der mindestens 10%-ige Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben über die städtebauliche Gesamtmaß­nahme erbracht wird. Die Bezirksregierungen entscheiden darüber auf Grundlage der aktuellen Bewilligungsübersicht der Gemeinde für die jewei­lige Gesamtmaßnahme.

  • Die Entscheidung über eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns für förderungswürdige und -fähige kommunale Projekte richtet sich nach Nr. 4.1 Abs. 2 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008.

  • Die Jury behält sich vor, die eingereichten Projekte ganz oder auch nur teilweise zu fördern. Mit Abgabe des Antrages erklären sich die Städte und Gemeinden mit diesem Verfahren einverstanden.

 

Auskunft zu den Förderkonditionen erteilt die Imorde, Projekt- & Kulturberatung GmbH.

Förderer